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China: Ausländer mit drei Arten von gültigen Aufenthaltsgenehmigungen dürfen ab 28. September einreisen

2020-09-24 17:17:00 Source:CRI Author:
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Beijing

 

Laut einer Ankündigung des chinesischen Außenministeriums und der staatlichen Einwanderungsbehörde vom Mittwoch dürfen Ausländer, die im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für Arbeit, Privatangelegenheiten und Familienzusammenführung sind, ab dem 28. September 2020 wieder ins Land einreisen. Sie brauchen kein neues Visum zu beantragen.

 

Wenn die oben genannten drei Arten von Aufenthaltsgenehmigungen nach dem 28. März 2020 abgelaufen seien, könne der Inhaber laut der Ankündigung auf der Grundlage der abgelaufenen Aufenthaltsgenehmigung und der entsprechenden Unterlagen bei den chinesischen Botschaften und Konsulaten im Ausland ein entsprechendes Visum beantragen, unter der Bedingung, dass die Gründe für die Einreise nach China unverändert bestehen. Die oben genannten Personen sollen sich strikt an die chinesischen Vorschriften zur Prävention und Kontrolle der Epidemie halten, hieß es in der Ankündigung.

 

Quelle: CRI vom 24.09.2020

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