Die Maßnahmen der Europäischen Union im Zusammenhang mit Subventionsuntersuchungen gegenüber Drittländern stellen eine unzulässige extraterritoriale Gerichtsbarkeit dar. Dies erklärte das chinesische Justizministerium am Mittwoch in einer Bekanntmachung.
Das Justizministerium sei gemäß Artikel 3 und Artikel 6 von „Verordnung der Volksrepublik China zur Bekämpfung unzulässiger extraterritorialer Gerichtsbarkeit ausländischer Staaten“ gemeinsam mit dem Handelsministerium und anderen zuständigen Behörden nach Untersuchungen zu dem Schluss gekommen, dass die von der EU im Rahmen ihrer „Verordnung über ausländische Subventionen“ bei der Untersuchung gegen JD.com vorgenommenen grenzüberschreitenden Ermittlungsmaßnahmen gegenüber chinesischen Unternehmen eine unzulässige extraterritoriale Gerichtsbarkeit darstellten, so die Bekanntmachung. Es sei Organisationen und Einzelpersonen untersagt, diese unzulässigen extraterritorialen Maßnahmen durchzuführen oder bei deren Durchführung zu unterstützen.